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Junge, der hebräische Buchstaben auf Tafel schreibt

PARASCHAT HA'SCHAWUA
 

PARASCHAT HASCHAWUA : 

Tasria-Mezora / תַזְרִיעַ-מְּצֹרָע

DATUM:

Bis einschließlich 18.04.2026 (01. Ijar 5786)

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INHALT:

HaSchem gebietet Mosche die Regeln für den Umgang mit dem Status der Makeligkeit, den eine Frau durch die Geburt eines Sohnes bzw. einer Tochter erlangt. Dazu gehören die Dauer dieses Zustands sowie die für die anschließende Reinigung erforderlichen Rituale und Opfergaben.

 

Es folgen die Gebote für die Feststellung der verschiedenen Formen des Zara‘at (Aussatzes) auf der Haut, dem Kopf und dem Gesicht beim Auftreten entsprechender Hautveränderungen (weiße Male, Entzündungen, Verbrennungen, kahle Stellen) sowie die Bestimmungen darüber, wie die Kohanim (Priester) diesen festzustellen haben. Dazu gehört die Befundung der jeweiligen Veränderung in Bezug auf Vertiefungen und Haarwuchs sowie der zweimal hintereinander durchzuführende siebentägige Verschluss der Veränderung mit jeweiliger Zwischenbeschau und -befundung. Zudem werden die Reinigungsrituale des Betroffenen bei festgestellter Zara’at-Freiheit sowie die Isolationsrituale des Betroffenen bei festgestelltem Zara’at festgelegt.

 

Als nächstes werden die entsprechenden Formen des Zara’at von Textilien und Lederwaren sowie die Methoden zur Feststellung derselben übermittelt. Dazu gehört die Beurteilung in Bezug auf die Farbe und eine etwaige Vertiefung der auftretenden Veränderung sowie das zweimalige Quarantänisieren bzw. Reinigen der betroffenen Stelle mit jeweiliger Zwischenbeschau und -befundung. Auch werden die Rituale übermittelt, die für die Reinigung eines als Zara’at-frei befundenen Kleidungsstücks bzw. für die Entfernung und Verbrennung eines als Zara’at-behaftet befundenen Kleidungsstücks erforderlich sind.

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Nun folgen die Gebote der Reinigungsrituale, die ein Mezora (Aussätziger) zu befolgen hat, nachdem bei ihm ein Zara’at (Aussatz) festgestellt wurde, welcher in der anschließend vorgeschriebenen Isolation außerhalb des Lagers der Israeliten abgeheilt ist. Dazu gehören diverse Opferrituale, das Sprenkeln des Mezora mit dem Blut der Opfertiere und dem Öl des Speiseopfers durch den Kohen (Priester) sowie das Rasieren und die Waschung des Mezora und seiner Kleider.

 

Anschließend gebietet HaSchem Mosche die Regelungen für den Zara’at von Gebäuden. Dazu gehören die Beurteilung der festgestellten Veränderungen am Mauerwerk durch den Kohen in Bezug auf Farbe und Tiefe sowie das Quarantänisieren der betroffenen Stelle mit Zwischenbeschau und -befundung einschließlich des Austauschens der Steine an der betroffenen Stelle und des Entfernens des Putzes. Auch werden die Rituale übermittelt, die für die Reinigung eines als Zara’at-frei befundenen Gebäudes bzw. für den Abriss eines als Zara’at-behaftet befundenen Gebäudes erforderlich sind. Für die Reinigung gehören dazu diverse Opferrituale und das Sprenkeln des Gebäudes mit dem Blut der Opfertiere.

 

Als nächstes übermittelt HaSchem die Regeln für den Umgang mit Ausflüssen des männlichen und weiblichen Körpers an Mosche. Dazu gehören die Kontamination diverser Gegenstände, die mit auf diese Weise makelbehafteten Personen in Berührung kommen, sowie die erforderlichen Reinigungs- und Opferrituale bzw. die Wartefristen bis zur Durchführung dieser Rituale. Auch wird festgelegt, wie sich Personen zu reinigen haben, die mit entsprechend kontaminierten Gegenständen in Berührung geraten.

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