
PARASCHAT HA'SCHAWUA
PARASCHAT HASCHAWUA :
Ki Tetzeh / כִּי־תֵצֵא
DATUM:
Bis einschließlich 06.09.2025 (13. Elul 5785)
INHALT:
Mosche setzt seinen Monolog gegenüber den Israeliten fort, indem er ihnen eine Fülle von Geboten übermittelt – allein in der Parascha Ki Tetzeh sind es derer 70. Diese betreffen die folgenden Themenbereiche:
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Die Regeln für die Aneignung weiblicher Kriegsgefangener nach der gegnerischen Kapitulation
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Die Bestandskraft der Erstgeborenenrechte auch gegenüber Söhnen einer ungeliebten Ehefrau
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Die Verpflichtung, störrische, widerspenstige Söhne der Gerichtsbarkeit zur Hinrichtung zu übergeben.
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Der Umgang mit den Leichen hingerichteter Personen
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Die Verpflichtung zur Rückgabe von Fundsachen aus dem Eigentum der Volksgenossen
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Die Verpflichtung zur Hilfestellung gegenüber Genossen in Notlagen
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Das Verbot, männliche und weibliche Kleidung zu vermischen
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Das Verbot, Küken oder Eier unter den Augen des Muttertiers aus dem Vogelnest zu entwenden
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Die Verpflichtung, sein Dach zur Unfallvermeidung mit einer Umzäunung zu versehen
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Das Gebot des Tragens der Tzizit (Schaufäden)
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Die Strafe für die Diffamierung einer jüdischen Frau durch ihren Mann hinsichtlich ihrer Jungfräulichkeit
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Das Gebot, eine jüdische Frau hinzurichten, wenn sie vorehelichen Verkehr hatte
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Das Gebot, ein Paar hinzurichten, wenn es Ehebruch begeht bzw. bei Verkehr mit einer verlobten Frau
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Das Gebot, einen Mann hinzurichten, wenn er außerhalb der Stadt Verkehr mit der Verlobten eines anderen Mannes hat
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Die Pflicht, eine nicht verlobte Frau zu ehelichen, nachdem man Verkehr mit ihr hatte
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Das Verbot die Frau des eigenen Vaters zu ehelichen
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Das Verbot des Eheschlusses bei Vorliegen beschädigter Fortpflanzungsorgane
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Das Verbot der Eheschließung zwischen Mamserim (Kindern verbotener Ehen) und nicht-Mamserim
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Das Verbot, Ammoniten oder Moabiten die Konversion zum Judentum zu gewähren
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Das Verbot, Edomiten oder Ägyptern die Konversion zum Judentum zu verweigern
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Das Verbot, innerhalb des Kriegslagers zu exkrementieren
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Das Gebot, geflohene Sklaven an ihre Herren auszuliefern
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Das Verbot, Opfergaben mit Prostitutionserlösen zu erwerben
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Das Verbot, Zinsen von seinen Volksgenossen zu verlangen
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Das Gebot, selbstauferlegte Gelübde strikt einzuhalten
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Das Gebot, seinen Volksgenossen den Verzehr der Anpflanzungen auf seinen eigenen Feldern zu gestatten
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Das Verbot, eine geschiedene Frau erneut zu heiraten, nachdem die Ehe mit ihrem zweiten Mann gescheitert ist
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Das Verbot, einen Mühlstein als Pfand zu verlangen
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Das Gebot, Entführer der Todesstrafe zuzuführen
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Das Gebot, den Kohanim (Priestern) und den Lewiten in Bezug auf den Umgang mit der Tza’arat (Aussatz) Folge zu leisten
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Das Verbot, die Kautionen armer Volksgenossen für Darlehen über Nacht einzubehalten
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Das Gebot, seinen Angestellten ihren Lohn pünktlich und vollständig zu zahlen
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Die Festlegung der individuellen Verantwortung für das eigene Handeln
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Das Gebot des rücksichtsvollen Umgangs mit Witwen und Waisen
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Das Verbot des Nachlesens bei der Ernte verbunden mit dem Gebot, die liegengebliebene Ernte den Proselyten, Witwen und Waisen zu überlassen
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Das Gebot der Bestrafung durch Peitschenhiebe verbunden mit dem Gebot des würdevollen Umgangs mit dem Delinquenten
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Die Regeln für die Schwagerehe beim Versterben eines kinderlosen Mannes
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Die Gebote für den Umgang mit öffentlicher Bloßstellung
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Das Gebot, ausschließlich wahre Maße und Gewichte zu verwenden
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Das Gebot, Amaleks Andenken für alle Zeiten auszulöschen.