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Junge, der hebräische Buchstaben auf Tafel schreibt

PARASCHAT HA'SCHAWUA
 

PARASCHAT HASCHAWUA : 

Ki Tetzeh / כִּי־תֵצֵא

DATUM:

Bis einschließlich 06.09.2025 (13. Elul 5785)

INHALT:

Mosche setzt seinen Monolog gegenüber den Israeliten fort, indem er ihnen eine Fülle von Geboten übermittelt – allein in der Parascha Ki Tetzeh sind es derer 70. Diese betreffen die folgenden Themenbereiche:

 

  • Die Regeln für die Aneignung weiblicher Kriegsgefangener nach der gegnerischen Kapitulation

  • Die Bestandskraft der Erstgeborenenrechte auch gegenüber Söhnen einer ungeliebten Ehefrau

  • Die Verpflichtung, störrische, widerspenstige Söhne der Gerichtsbarkeit zur Hinrichtung zu übergeben.

  • Der Umgang mit den Leichen hingerichteter Personen

  • Die Verpflichtung zur Rückgabe von Fundsachen aus dem Eigentum der Volksgenossen

  • Die Verpflichtung zur Hilfestellung gegenüber Genossen in Notlagen

  • Das Verbot, männliche und weibliche Kleidung zu vermischen

  • Das Verbot, Küken oder Eier unter den Augen des Muttertiers aus dem Vogelnest zu entwenden

  • Die Verpflichtung, sein Dach zur Unfallvermeidung mit einer Umzäunung zu versehen

  • Das Gebot des Tragens der Tzizit (Schaufäden)

  • Die Strafe für die Diffamierung einer jüdischen Frau durch ihren Mann hinsichtlich ihrer Jungfräulichkeit

  • Das Gebot, eine jüdische Frau hinzurichten, wenn sie vorehelichen Verkehr hatte

  • Das Gebot, ein Paar hinzurichten, wenn es Ehebruch begeht bzw. bei Verkehr mit einer verlobten Frau

  • Das Gebot, einen Mann hinzurichten, wenn er außerhalb der Stadt Verkehr mit der Verlobten eines anderen Mannes hat

  • Die Pflicht, eine nicht verlobte Frau zu ehelichen, nachdem man Verkehr mit ihr hatte

  • Das Verbot die Frau des eigenen Vaters zu ehelichen

  • Das Verbot des Eheschlusses bei Vorliegen beschädigter Fortpflanzungsorgane

  • Das Verbot der Eheschließung zwischen Mamserim (Kindern verbotener Ehen) und nicht-Mamserim

  • Das Verbot, Ammoniten oder Moabiten die Konversion zum Judentum zu gewähren

  • Das Verbot, Edomiten oder Ägyptern die Konversion zum Judentum zu verweigern

  • Das Verbot, innerhalb des Kriegslagers zu exkrementieren

  • Das Gebot, geflohene Sklaven an ihre Herren auszuliefern

  • Das Verbot, Opfergaben mit Prostitutionserlösen zu erwerben

  • Das Verbot, Zinsen von seinen Volksgenossen zu verlangen

  • Das Gebot, selbstauferlegte Gelübde strikt einzuhalten

  • Das Gebot, seinen Volksgenossen den Verzehr der Anpflanzungen auf seinen eigenen Feldern zu gestatten

  • Das Verbot, eine geschiedene Frau erneut zu heiraten, nachdem die Ehe mit ihrem zweiten Mann gescheitert ist

  • Das Verbot, einen Mühlstein als Pfand zu verlangen

  • Das Gebot, Entführer der Todesstrafe zuzuführen

  • Das Gebot, den Kohanim (Priestern) und den Lewiten in Bezug auf den Umgang mit der Tza’arat (Aussatz) Folge zu leisten

  • Das Verbot, die Kautionen armer Volksgenossen für Darlehen über Nacht einzubehalten

  • Das Gebot, seinen Angestellten ihren Lohn pünktlich und vollständig zu zahlen

  • Die Festlegung der individuellen Verantwortung für das eigene Handeln

  • Das Gebot des rücksichtsvollen Umgangs mit Witwen und Waisen

  • Das Verbot des Nachlesens bei der Ernte verbunden mit dem Gebot, die liegengebliebene Ernte den Proselyten, Witwen und Waisen zu überlassen

  • Das Gebot der Bestrafung durch Peitschenhiebe verbunden mit dem Gebot des würdevollen Umgangs mit dem Delinquenten

  • Die Regeln für die Schwagerehe beim Versterben eines kinderlosen Mannes

  • Die Gebote für den Umgang mit öffentlicher Bloßstellung

  • Das Gebot, ausschließlich wahre Maße und Gewichte zu verwenden

  • Das Gebot, Amaleks Andenken für alle Zeiten auszulöschen.

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